Ethik
Ethischer Codex – Begegnungsclownin – Birgit Berg
Ich halte mich an den Ethischen Codex des Dachverbands der Klinikclowns e.V.
1. Innerhalb des Pflegeheims übernimmt die Clownin keine Funktion, die außerhalb der Grenzen ihrer künstlerischen Aktivitäten liegt. Die Aufgabe der Clownin im Pflegeheim besteht darin, die BewohnerInnen in ihrem seelischen Wohlbefinden zu unterstützen. Die Clownin integriert Humor, Lebensfreude, Phantasie und Spiel in das Pflegeheim.
2. Die Clownin ist für ihre Aktivitäten innerhalb des Pflegeheims verantwortlich. Ihre Arbeit basiert auf dem Respekt für die Würde, die Persönlichkeit, sowie die Privatsphäre des Bewohners. Die Clownin hält seine professionelle Integrität aufrecht, unabhängig von persönlichen Gefühlen, die er gegenüber einer Person haben mag. Diese Integrität darf auch durch Geschlecht, Nationalität, Rasse, Religion, sexuelle Orientierung, Traditionen, familiäre Situation, sozialen Status, Ausbildung, sowie die Art der Krankheit nicht beeinflusst sein. Die Clownin enthält sich jeder unangemessenen Bemerkung und jeder wertenden Beurteilung, auch wenn seine Meinung ausdrücklich erbeten wird, und in diesem Zusammenhang verzichtet die Clownin auf jede Anspielung ihres persönlichen Hintergrundes, ihrer Tradition, ihrer Religion oder ihrer politischen Überzeugung, die für den BewohnerIn ver-letzend sein könnte.
3. Die Clownin respektiert die Privatsphäre des Bewohners und dessen Familien und hält eine professionelle Diskretion und Vertraulichkeit aufrecht, ohne sich einem angemessenen Aus-tausch mit dem Pflegepersonal zu versagen. Die Schweigepflicht schließt alles ein, was ihr anvertraut wird, aber auch was sie gelesen, gehört, ge-sehen oder verstanden hat, im Bezug auf den Bewohner. Die Clownin wird keinerlei Daten über die Identität oder medizinische Informationen des Bewohners verbreiten. Diskretion ist an allen Orten innerhalb und auße-halb des Pflegeheims (z.B. Aufzüge, Umkleideräume, öffentliche Plätze etc.) zwingend.
4. Die Clownin verrichtet ihre Arbeit immer mit Respekt vor der Arbeit des Pflegepersonals.
5. Um die Qualität ihrer Arbeit zu garantieren, wird die Clownin ihre künstlerischen Fähigkeiten (Clownstechniken), ebenso wie ihr theoretisches Wissen (medizinisches Vokabular, verschiedene Krankheitsbilder, Umgang mit Schmerz und Tod,) stets weiter perfektionieren.
6. Die Sicherheit des Bewohners ist oberstes Gebot bei allen Aktivitäten der Clownin. Sie verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass keine ihrer Handlungen den Gesundheits-zustand des Bewohners gefährden.
7. Die Clownin respektiert und befolgt die geltenden Hygienevorschriften und Regeln.
8. Die Clownin ergreift niemals Partei bezüglich Kontroversen innerhalb des Krankenhauses[1], Klagen über die Ver-sorgung oder Probleme, die das Personal und die Verwaltung betreffen.
Copyright in Paris am 13. Februar 1995
Übersetzt und adaptiert mit Genehmigung der "Le Rire Médicin", Paris
Übersetzt und adaptiert mit Genehmigung der "Le Rire Médicin", Paris
Hildesheim, d. 25.11.2020